← Zurück zur Startseite

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen , Inhaber , , (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich Webdesign und Präsentationserstellung.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Die Leistungen richten sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies jeweils gesondert kenntlich gemacht.
↑ Nach oben

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme.
  2. Nach einer Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein individuelles, auf das Projekt zugeschnittenes Angebot in Textform. Dieses Angebot enthält den Leistungsumfang, den Preis und den geplanten Zeitrahmen.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer die Auftragserteilung in Textform bestätigt.
  4. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
  5. Ein kostenloses Erstgespräch begründet noch keinen Vertrag und keine Verpflichtung zur Beauftragung.
↑ Nach oben

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
  2. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
    • Konzeption und Gestaltung von Websites
    • Technische Umsetzung und Veröffentlichung von Websites
    • Konzeption und Gestaltung von Präsentationen
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
  4. Gestalterische Entscheidungen liegen im Rahmen des vereinbarten Auftrags im Ermessen des Auftragnehmers, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden. Der Auftraggeber erhält im Rahmen des vereinbarten Ablaufs Gelegenheit zur Rückmeldung.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Auftrag zwei Korrekturschleifen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand gesondert vergütet.
  6. Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
  7. Laufende Betreuung, Wartung, Hosting, Domainkosten und Pflege der Inhalte nach Übergabe sind nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
↑ Nach oben

§ 4 Preise

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Festpreise für den dort beschriebenen Leistungsumfang.
  2. Sofern eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart wird, gilt der im Angebot genannte Stundensatz.
  3. Kosten Dritter (z. B. Domaingebühren, Hosting, Lizenzen für Schriften, Bilder oder Software) sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Solche Kosten werden vorab abgestimmt und gesondert in Rechnung gestellt oder direkt vom Auftraggeber getragen.
  4. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.
↑ Nach oben

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und inhaltliche Vorgaben.
  2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos) verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
  3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Rückmeldungen und Freigaben erfolgen zeitnah, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage, sofern nicht anders vereinbart. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Zwischenstand als freigegeben.
  5. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.
↑ Nach oben

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
  2. Vor vollständiger Zahlung erfolgt die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich und ausschließlich zu Abstimmungs- und Prüfzwecken.
  3. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. An Entwürfen, Konzepten und Zwischenständen, die nicht Gegenstand der finalen Abnahme sind, verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
  5. Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind Rechte an Software, Bibliotheken, Schriften, Bildern oder sonstigen Werken Dritter. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken (z. B. im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website oder in sozialen Medien) zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
↑ Nach oben

§ 7 Urheberrecht

  1. Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind — soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen — urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
  2. Die Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich ausschließlich nach § 6 dieser AGB.
  3. Änderungen und Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte sind zulässig, soweit sie der vertraglich vereinbarten Nutzung dienen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisse, die aus nachträglichen Änderungen durch Dritte entstehen.
↑ Nach oben

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Der Restbetrag wird nach Abnahme bzw. Übergabe der Arbeitsergebnisse fällig.
  2. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veröffentlichung bzw. Übergabe der Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
↑ Nach oben

§ 9 Verzug

  1. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB).
  2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung einzustellen.
  3. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
↑ Nach oben

§ 10 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen. Für Unternehmer gilt ergänzend § 377 HGB.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Keine Mängel stellen dar:
    • Abweichungen in der Darstellung aufgrund unterschiedlicher Browser, Betriebssysteme, Geräte oder Bildschirmauflösungen, sofern die Funktionsfähigkeit auf den gängigen aktuellen Browserversionen gegeben ist
    • Beeinträchtigungen durch Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte nach der Übergabe vorgenommen haben
    • Störungen, die auf Diensten Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, Domainanbieter, externe Schnittstellen) beruhen
    • Gestalterische Auffassungsunterschiede, sofern die Leistung dem vereinbarten Umfang entspricht
  5. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Besuchern, Anfragen, Platzierungen in Suchmaschinen oder Umsätzen).
  6. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
↑ Nach oben

§ 11 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
↑ Nach oben

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
  3. Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart (§ 648 BGB).
  4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
↑ Nach oben

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  5. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
↑ Nach oben